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AGB

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsverkehr mit der L3 Holzbau GmbH (nachfolgend „Unternehmer“ genannt) im Zusammenhang mit Arbeitsleistungen. Der Auftraggeber akzeptiert diese AGB vorbehaltlos durch die Annahme des Angebots des Unternehmens, spätestens jedoch durch die Annahme von Auftragsleistungen.

2. Offerte

 

Das Angebot gilt für 30 Kalendertage (sofern nicht anders angegeben) gemäss dem angegebenen Datum, welches auf der Offerte ersichtlich ist. Das Angebot des Unternehmers und die daraus resultierende Auftragsbestätigung enthalten die vereinbarten Werkleistungen. Unternehmer sind nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen zu akzeptieren. Spätere Änderungen können in Absprache mit dem Unternehmer vorgenommen werden. Der damit verbundene Mehraufwand wird vom Unternehmer nachgewiesen und vertragsgemäss verrechnet. Preisanpassungen sind immer dann möglich, wenn es zu einer Verzögerung kommt, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat (z. B. Fremdbauverzögerung oder Konstruktionsfehler mit daraus resultierenden Mehrkosten) oder bei Materialkosten oder erhöhtem Personalaufwand.

3. Ausführung

 

Der Unternehmer behält das Recht vor, Drittpersonen/Unternehmen mit der Erbringung der von ihm zu erbringenden Leistungen zu beauftragen. Der Auftraggeber verschafft dem Unternehmer und von ihm beauftragten Dritten nach vorheriger Vereinbarung jederzeit Zutritt zu dem Grundstück, auf dem die Arbeiten ausgeführt werden. Der Kunde stellt sicher, dass vor Ort genügend Platz zur Lagerung von Materialien vorhanden ist. Die Lieferzeiten sind Richtwerte und können sich jederzeit angepasst werden, insbesondere aufgrund von Lieferengpässen vom Lieferanten.

4. Gewährleistung

 

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde das Produkt erhält, überschreitet jedoch 3 Monate nach Übergabe des Produkts nicht. Das sind zwei Jahre für Material und Arbeit. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch Wetterbedingungen (Sturm, Hagel, Wind usw.) verursacht wurden. Zerbrochenes Glas fällt nicht unter die Garantie. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemässer Behandlung durch den Kunden, seinen Beauftragten oder Dritte, insbesondere bei Reparatur oder sonstigen Eingriffen. Gewährleistungsansprüche sind dem Unternehmer unverzüglich anzuzeigen. Unternehmer haben das Recht, diese Ansprüche zu prüfen und den Schaden selbst zu beheben.

5. Haftung

 

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die sorgfältige Ausführung der Arbeiten. Der Unternehmer haftet nur für Schäden, die durch seine Fahrlässigkeit oder sein grobes Verschulden verursacht wurden. Die Schadensersatzhaftung ist auf vorhersehbare, häufig Folgeschäden begrenzt. Der Ersatz von Folgeschäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

 

6. Zahlungsbedingungen

 

Nach Rechnungseingang überweist der Auftraggeber die Vergütung innerhalb von 30 Kalendertagen auf das Konto des Unternehmers. Bei grossen Bausummen kann Akontozahlung in Rechnung gestellt werden.

 

7. Referenzen und Werbung

 

Der Unternehmer hat das Recht, Arbeiten, einschliesslich Fotos, als Referenz zur Verfügung zu stellen. Wenn es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, können Unternehmer bereits vor oder während der Bauphase Werbetafeln aufstellen. Ausserdem hat der Unternehmer das Recht, Referenzfotos der geleisteten Arbeit zu veröffentlichen (Website des Unternehmens, soziale Netzwerkwerke etc.).

8. Verschiedenes

 

Der Unternehmer behält alle Rechte von Unterlagen (Pläne, Berechnungen, Kostenvoranschläge etc.) diese Dokumente dürfen weder schriftlich noch mündlich dritten zugänglich gemacht und nicht von der Kundschaft selbst oder für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Unternehmer verarbeiten Kundendaten (oder geben sie an Dritte weiter), insbesondere zu Zwecken der Buchhaltung, Kreditkontrolle und des Marketings. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform bzw. vom Unternehmer ausdrücklich genehmigt. Dies gilt auch für diesen schriftlichen Änderungswunsch. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bestimmungen oder anderer unterzeichneter Vereinbarungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen wirksam. Das Vertragsverhältnis zwischen einem Auftraggeber und einem Unternehmer untersteht dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Unternehmers. Der Unternehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

 

©  L3 Holzbau GmbH Belpstrasse 18, 3122 Kehrsatz/BE

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